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Betreuungsrecht ist ein komplexes Thema

„Der Unfall von Michael Schumacher ist ein eindrückliches Beispiel, wie schnell es passieren kann, dass gesetzliche Betreuung notwendig wird“, sagt Richter Georg Dodegge bei der diesjährigen Fachtagung der Betreuungsstelle des Kreises Minden-Lübbecke im Kreishaus in Minden. Rund 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmern kamen nicht nur aus dem Mühlenkreis, sondern auch aus den Kreisen Herford, Lippe, Schaumburg und Osnabrück und aus der Stadt Bielefeld, um den bundesweit anerkannten Experten zu hören. Dodegge ist Betreuungsrichter am Amtsgericht Essen und zuständig für die Bestellung von Betreuern, aber auch für die Anordnung von Unterbringungen in einer geschlossenen Klinik. Daneben ist er Autor von zahlreichen Fachartikeln und Kommentaren sowie als Juristischer Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu Themen des Betreuungsrechts tätig.

Wenn jemand vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst entscheiden kann, braucht er oder sie eine gesetzliche Betreuung, sofern diese Person keine Vollmachten erteilt hat . Oft sind das zum Beispiel bei Demenzkranken oder Menschen mit Behinderungen die engsten Familienangehörigen, oder es wird ein hauptberuflich tätiger Betreuer bestellt . An sie richtete sich in erster Linie die gut besuchte Fachveranstaltung. Gerade weil das Thema anspruchsvoll sei, sei es wichtig, dass die Fachleute in diesem Bereich gut informiert seien, so Landrat Dr. Ralf Niermann zu Beginn der Veranstaltung.

Foto: (von links) Hans-Joerg Deichholz (Dezernent), Burkhard Schäkel (Jugendamt), Georg Dodegge, Dr. Ralf Niermann (Landrat), Karin Lohkamp (Jugendamt)

„Mir ist wichtig, dass auch Vertreter der örtlichen Ordnungsämter, des Medizinischen Zentrums für seelische Gesundheit aus Lübbecke, der Betreuungsstelle der Stadt Minden und  insbesondere auch zahlreiche Betreuungsrichterinnen und -richter gekommen sind“, sagt Karin Lohkamp von der Betreuungsstelle des Kreises. Es ist eine sehr schwierige Aufgabe, für einen anderen Menschen Verantwortung zu übernehmen. Dies ist innerhalb der Familie schon anspruchsvoll, erst recht für eine – bis zur Bestellung durch das Betreuungsgericht – fremde Person. Dies könnte dann ein fremder ehrenamtlicher Betreuer eines Betreuungsvereins oder aber ein hauptberuflich tätiger Vereinsbetreuer oder auch selbständiger Berufsbetreuer sein. Hier sind Einfühlungsvermögen und erhebliche Rechtskenntnisse erforderlich. Aus diesem Grund bietet die Betreuungsstelle des Kreises Minden-Lübbecke regelmäßig Fachveranstaltungen zu unterschiedlichen Themen auf diesem Gebiet an.

 

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