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Datum: 24.11.2025

Führerscheinumtausch rechtzeitig beantragen

Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 sind betroffen

Bis zum 19.01.2026 müssen alle Personen, deren Führerschein im Scheckkartenformat in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurde, den Führerschein gegen einen neuen Kartenführerschein umgetauscht haben. Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Führerscheins hinter der Ziffer 4a) eingetragen. Für Papierführerscheine, die für Geburtsjahrgänge seit 1953 ausgestellt wurden, ist die Umtauschfrist ohnehin bereits abgelaufen. Die Lieferzeit für die neuen Führerscheine beträgt 6-8 Wochen. Für den Umtausch ist der bisherige Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform, das nicht älter als 12 Monate sein darf, vorzulegen. Eine Erstellung von Lichtbildern für den Führerscheinumtausch ist im Bürgerbüro nicht möglich. Diese Lichtbilder können bei zugelassenen Fotoanbietern angefertigt werden. Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde können den Umtausch im Bürgerbüro des Rathauses beantragen. Hierzu ist eine vorherige Terminvereinbarung (online unter www.huellhorst.de oder telefonisch unter der Telefonnummer 05744/93150) erforderlich.

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