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Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung

Gebäudeeigentümer in Stemwede können bei der Begrünung von Dächern und Fassaden finanzielle Unterstützung bekommen. Der Kreis Minden-Lübbecke stellt dazu ein entsprechendes Förderprogramm auf. 

Hitze und Starkregen – Auch der Kreis Minden-Lübbecke ist zunehmend den Folgen des Klimawandels ausgesetzt. Mithilfe des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ im Rahmen der Corona-Hilfe des Landes Nordrhein-Westfalen stellt der Kreis Minden-Lübbecke das Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung im Mühlenkreis in Höhe von 300.000,- Euro auf. Inanspruch nehmen können es Eigentümerinnen und Eigentümer von privat und gewerblich genutzten Immobilien. Der Antrag ist bei der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke zu stellen - ab Juni 2021.

Durch gezielte Vorsorge lassen sich die Folgen des Klimawandels deutlich reduzieren. Mit dem Förderprogramm verfolgt der Kreis Minden-Lübbecke das Ziel, die Klimaresilienz in den kreisangehörigen Kommunen zu stärken und dadurch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu unterstützen, die sich zur Klimafolgenanpassung neu oder verstärkt orientieren möchten. Die Corona-Pandemie hat gezeigt wie eine grüne Infrastruktur die Lebensqualität in der unmittelbaren Umgebung der Wohn- und Arbeitsgebäude verbessert. Mit dem Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung im Mühlenkreis wird das lokale Mikroklima angenehmer, Abwassersysteme werden entlastet und vor Überflutung geschützt durch den natürlichen Wasserrückhalt der Dach- und Fassadenvegetation. Gleichzeitig tragen begrünte Dächer und Fassaden zur biologischen Vielfalt bei und schaffen Rückzugsorte für Vögel, Wildbienen und weitere Insektenarten.

Der Kreis Minden-Lübbecke sorgt dafür, dass die Zuwendungen des Landes NRW an Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer weitergeleitet werden. Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Ausgaben - das sind insbesondere Sachausgaben und Ausgaben für Investitionen für bauliche oder technische Maßnahmen sowie Fremdleistungen für deren Planung und Installationen durch Fachpersonal. Bei der Begrünung von Dächern muss der Schichtaufbau mindestens einer extensiven Dachbegrünung von 5-15 cm Substratauflage entsprechen. Bei privat genutzten Gebäuden/Immobilien beträgt die Fördersumme pro Objekt maximal 2.500 Euro. Die Fördersumme bei gewerblich genutzten Gebäuden/Immobilien beträgt maximal 10.000 Euro.

Anträge können ab Juni 2021 und bis spätestens 31.01.2022 auf denKlimaschutzseiten der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke gestellt werden. Verwendungsnachweise sind bis spätestens 31.03.2022 vorzulegen.

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