Förderprogramm »Dach- und Fassadenbegrünung im Mühlenkreis«
Die Stadt Preußisch Oldendorf weist darauf hin, dass der Kreis Minden-Lübbecke Zuschüsse zur Dach- und Fassadenbegrünung von Gebäuden für Eigentümer von privat und gewerblich genutzten Immobilien gewährt. Dieses ist möglich mithilfe des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ im Rahmen der Corona-Hilfe des Landes Nordrhein-Westfalen. Insgesamt stehen 300.000,- Euro für den Mühlenkreis zur Verfügung.
Dach- und Fassadenbegrünungen leisten einen aktiven Beitrag zur Abmilderung der Klimafolgen. Gebäudedächer und –fassaden sowie stark versiegelte Flächen absorbieren die einfallende
Sonnenstrahlung, speichern diese und heizen sich stark auf. Über versiegelten Oberflächen kann ohne das Vorhandensein von Pflanzen kein Wasser verdunsten, weshalb bei Sonneneinstrahlung keine Verdunstungskälte entsteht. Die Begrünung von Dächern und Fassaden kann der Aufheizung durch den Prozess der Verdunstungskühlung entgegenwirken.Lokale Luft- und Oberflächentemperaturen werden so deutlich gesenkt. Retentionsgründächer puffern zudem Starkniederschläge ab, indem sie den Niederschlag speichern und anschließend an die Vegetationsschicht abgeben.
Gebäude und Umland werden so vor Überschwemmungen geschützt. Bei der Begrünung von Dächern muss der Schichtaufbau mindestens einer extensiven
Dachbegrünung von 5-15 cm Substratauflage entsprechen. Es sind bestimmte Pflanzen für die Begrünung in einer Pflanzenliste festgelegt worden. Nicht zuwendungsfähig sind Maßnahmen an Neubauten bis zu fünf Jahre nach Bauabnahme.
Die Förderhöhe beträgt max. 50 % der als förderfähig anerkannten Ausgaben, insbesondere für Sachausgaben und Ausgaben für Investitionen für bauliche oder technische Maßnahmen, sowie Fremdleistungen für deren Planung und Installation durch Fachpersonal. Die Fördersumme pro Objekt beträgt maximal 2.500,- Euro für privat genutzte Gebäude und maximal 10.000,- Euro für gewerblich genutzte Gebäude. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Anträge können ab sofort bis 31.01.2022 schriftlich oder online beim Kreis Minden-Lübbecke eingereicht werden, bis die Fördersumme verbraucht ist. Weitere Informationen wie die Förderrichtlinie, die Pflanzenliste und weitere Voraussetzungen sowie erforderliche Unterlagen für die Antragstellung erhalten Sie beim Umweltamt des Kreises Minden-Lübbecke, Tel. 0571/807-0 (Zentrale) oder auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke unter Service - Umwelt - Klima und Energie - Klimaschutz.
Fragen können an klimaschutz@minden-luebbecke.de erichtet werden.