Fördermittel für kleinere Denkmalpflegemaßnahmen - Förderanträge bis 20. September bei der Stadt einreichen
Lübbecke. Die Stadt Lübbecke hat mit Unterstützung der Landesregierung erneut ein Programm zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen aufgelegt. Gefördert werden können zum Beispiel die Reparatur, Instandsetzung und denkmalgerechte Erneuerung von Dächern, Türen und Fenstern sowie Anstricharbeiten an Fassaden. Eine Förderung ist insbesondere auch dann möglich, wenn Denkmaleigentümer aus ihren Denkmälern keinen wirtschaftlichen Nutzen mehr ziehen können oder der Erhalt eines Denkmals akut gefährdet ist, der Eigentümer aber seiner Erhaltungspflicht nicht ausreichend nachkommen kann.
Das Förderprogramm hat ein Volumen von 14.000 Euro. Das Land hat der Stadt 7.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Weitere 7.000 Euro kommen aus dem Haushalt der Stadt Lübbecke. Der Regelfördersatz beträgt 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Er kann in begründeten Ausnahmefällen auf bis zu 90 Prozent erhöht werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht jedoch nicht. Der Förderantrag muss bis zum 20. September 2012 unter Beifügung eines aussagefähigen Kostenvoranschlags sowie einer Maßnahmebeschreibung an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Lübbecke gerichtet werden. Fragen zu diesem Förderprogramm beantwortet Bernd Schröder, Dezernat 3 / Stadtplanung, Telefon: 05741 / 276-203.