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Datum: 30.01.2020

Erneute öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung der Stadt Lübbecke über die erneute öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 22.01.2020 folgenden Beschluss gefasst:

1. Dem geänderten Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und dem Umweltbericht wird zugestimmt.

2. Der geänderte Planentwurf mit der Begründung und dem Umweltbericht wird gemäß § 4 a (3) BauGB erneut für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Plangebiet
Die Änderungsbereiche der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes befinden sich im Westen der Stadt Lübbecke, nördlich der Bundesstraße B 65 (Bohlenstraße/Osnabrücker Straße) und westlich, östlich bzw. nördlich der Steubenstraße. Die Lage und die Abgrenzung der Änderungsbereiche sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung
Mit Blick auf die Sicherung des zentralen Versorgungsbereiches im Hauptzentrum Lübbecke und der wohnortnahen Grundversorgung soll die Verfestigung bzw. die Sicherung von groß-flächigen Einzelhandelsbetrieben oder nicht-großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Plangebiet vermieden werden.

Anlass der erneuten Auslegung
Die Ergebnisse aus dem schalltechnischen Bericht hatten im Entwurf des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 2/22/171 „Steubenstraße“ zu einer Änderung des Vorentwurfes hin-sichtlich der Gebietsfestsetzung im südwestlichen Bereich des Plangebietes geführt. Zunächst war dieser Bereich östlich des Westerbaches, westlich der Steubenstraße und nördlich der B 65 als Mischgebiet (MI) festgesetzt worden. Im überarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan wurde diese Festsetzung in ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) geändert. Diese Änderung ist bei der Darstellung im Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes jedoch nicht nachvollzogen worden. Da der Bebauungsplan gem. § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden muss, ist die Erweiterung des Änderungsbereiches nach Westen entsprechend der GEe-Festsetzung im Bebauungsplan erforderlich.

Die Änderungen in der Begründung sind durch blauen Text hervorgehoben. Die Änderungen im Planteil sind durch graue Umrandung markiert.

Der geänderte Entwurf der 7. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit vom

10.02. bis einschließlich 10.03.2020

während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden.

Umweltbezogene Unterlagen
Folgende umweltbezogene Information ist verfügbar und liegt ebenfalls öffentlich aus:

• Umweltbericht (Teil II der Begründung), der neben weiteren Umweltbelangen (Wasser, Klima, Mensch u.a.) die Belange von Natur und Landschaft beinhaltet. Neben der Beschreibung und Bewertung des Bestandes und der mit der Planung verbundenen Auswirkungen werden auch die Eingriffsregelung und die Vorgaben des Artenschutzes abgehandelt.

Als umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden liegen vor:

• Kreis Minden-Lübbecke – Untere Naturschutzbehörde – Schreiben vom 04.01.2019

- Hinweis auf Untersuchung des angrenzenden brachgefallenen Bahngeländes zum Vorkommen der „Zauneidechse“

- Hinweis auf Untersuchung des Altstandortes

- Hinweis auf Niederschlagsbeseitigung

Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden (§ 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sin-ne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss über den Entwurf und die erneute öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen eingestellt.

Lübbecke, den 23.01.2020
Der Bürgermeister

Frank Haberbosch

Begründung

Biotypenplan

Planzeichnung

Stellungnahme Kreis

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