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Erleichterte Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude 2014 noch möglich

Der Kreis weist darauf hin, dass Ende 2014 möglicherweise eine in Nordrhein-Westfalen geltende gesetzliche Sonderregelung ausläuft. „Wenn jemand mit dem Gedanken spielt, zum Beispiel seine seit über 15 Jahre nicht mehr genutzte Scheune zu einem Wohnhaus umzubauen, sollte er das unbedingt in diesem Jahr auf den Weg bringen“, sagt Ralf Bode vom Bau- und Planungsamt des Kreises. „Danach ist das möglicherweise nicht mehr möglich.“

Kurzfristige Umbaumöglichkeiten

Bundesweit gilt eigentlich: Wenn ein Besitzer ein land- oder forstwirtschaftliches Gebäude stilllegt, muss er sich innerhalb von sieben Jahren entscheiden, wenn er das Gebäude für einen anderen Zweck umnutzen will. Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Regelung ausgesetzt, das heißt, noch bis Ende 2014 dürfte ein Landwirt auch ein schon länger als sieben Jahre nicht mehr genutztes Gebäude noch umbauen.

 

Für erhaltenswerte Bausubstanz außerhalb von Ortschaften, die in der Vergangenheit von einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb genutzt worden ist, bietet sich aktuell noch die Chance auf Genehmigung einer Umnutzung, auch wenn die Aufgabe der bisherigen Nutzung schon vor mehr als sieben Jahren erfolgt ist.

Fristen müssen eingehalten werden

„Wir möchten darauf hinweisen, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2014 ein entsprechender Bauantrag oder zumindest eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt sein muss“, sagt Bode. „Dann ist der Bauherr auf der sicheren Seite, auch wenn möglicherweise der Landtag noch entscheidet, dass die Fristregelung über das Jahr 2014 hinaus weiterhin nicht angewendet werden muss.“

 

Das Bau- und Planungsamt des Kreises Minden-Lübbecke ebenso wie die anderen Bauaufsichtsbehörden und Bauämter im Kreis beraten niedergelassene Architekten und Ingenieure bei entsprechenden Vorhaben. „Wichtig ist, dass sie vor einem Bauantrag sorgfältig prüfen, ob die geplante neue Nutzung auch alle anderen Kriterien für eine Baugenehmigung erfüllt“, so Bode. Denn nach wie vor ist nicht jede geplante Nutzung in jedem Gebäude machbar oder genehmigungsfähig.

Weitere Informationen und Kontakt

Für weitere Informationen erreichen Sie das Bau- und Planungsamt des Kreises Minden-Lübbecke unter Tel.: +49 571 807-25500 oder per E-Mail unter bauamt@minden-luebbecke.de.

Bau- und Planungsamt

Kreis Minden-Lübbecke

Portastraße 13
32423 Minden

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