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Datum: 04.06.2009

Erlass einer Satzung für das Gebiet "Unterm Ilser Brink"

Der Rat der Stadt Petershagen hat in seiner Sitzung am 26.03.2009 für das Gebiet „Unterm Ilser Brink“ in der Ortschaft Ilse gemäß § 34 Absatz 4 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I Seite 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I Seite 3018) eine Abrundungssatzung beschlossen.

Die Satzung kann bei der Stadt Petershagen, Verwaltungsgebäude Lahde, Bahnhofstr. 63 (Zimmer 37), 32469 Petershagen, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Satzung auch Auskunft verlangen.

Die genaue Begrenzung des Satzungsbereiches ist aus dem Lageplan ersichtlich.


Hinweise:

1.
Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich

a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Petershagen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.


2.
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die durch die Satzung möglicherweise eintretenden Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.


3.
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen die Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet    oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Petershagen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Ort und Zeit der Einsichtnahme sowie die auf Grund des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.


Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung „Unterm Ilser Brink“ der Stadt Petershagen in Kraft.


Petershagen, den 07.05.2009

Stadt Petershagen
Die Bürgermeisterin
Schmitz-Neuland

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