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Datum: 26.09.2006

Entwurf der 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2006

Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung mit ihren Anlagen der Stadt Lübbecke für das Haushaltsjahr 2006 ist dem Rat am 25. September 2006 zugeleitet worden. Er wird während der Dauer des Beratungsverfahrens im Verwaltungsgebäude der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2-4, Zimmer 308, während der Dienststunden zur Verfügung gehalten.

Gegen den Entwurf der 1. Nachtragssatzung können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Lübbecke in der Zeit

vom 27. September 2006 bis zum 11. Oktober 2006

Einwendungen erheben. Sie sind bei der Stadt Lübbecke - Die Bürgermeisterin -, Kreishausstraße 2 - 4, 32312 Lübbecke, geltend zu machen. Über Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung vor der Beschlussfassung über die 1. Nachtragssatzung mit ihren Anlagen.

Lübbecke, den 25. September 2006

Die Bürgermeisterin
Susanne Lindemann

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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