Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Nordumgehung Bad Oeynhausen
Kreis Minden-Lübbecke, 09.07.2008
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Nordumgehung Bad Oeynhausen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute seine Entscheidung bezüglich der Nordumgehung in Bad Oeynhausen verkündet. Der straßenrechtliche Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Detmold wurde vom Gericht bestätigt, die Klage abgewiesen.
Statement des Landrates Dr. Ralf Niermann zur Entscheidung:
"Ich begrüße diese Entscheidung. Sie ist sehr wichtig für die Verkehrsinfrastruktur des Kreises Minden-Lübbecke. Es handelt sich um eine richtungweisende Entscheidung, mit der ein jahrzehntelanger Schwebezustand beendet werden kann. Ich setze darauf, dass mit diesem Urteil vor Ort konstruktiv umgegangen wird."