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Datum: 17.12.2018

Entgeltordnung für Zusatzleistungen auf dem Friedhof der Stadt Lübbecke

  1. Geltungsbereich

    Für Zusatzleistungen, die auf dem Friedhof der Stadt Lübbecke anlässlich einer Beisetzung beantragt werden, wird ein Entgelt erhoben.
     
  2. Zusatzleistungen und Fälligkeit

    Als Zusatzleistungen werden angeboten:

    a) Pflegefreiheit
    b) Bronzeblätter für Stelengruppe auf Grabfeld L7
    c) Pultsteine für Reihenerdgräber auf Grabfeld schwarz
    d) Gedenkplatten für Urnenreihengräber auf Grabfeld L2

    Das Entgelt für die Zusatzleistungen ist 4 Wochen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Die Bronzeblätter, Pultsteine und Gedenkplatten werden nach Eingang des jeweiligen Entgeltes auf dem städtischen Konto bestellt und anschließend angebracht bzw. verlegt.
     
  3. Entgelt

    a) Pflegefreiheit 28,32 €/m² und Jahr
    b) Bronzeblatt „einfach“ 292,74 €
        Bronzeblatt „Ahorn“ 334,39 €
        Bronzeblatt „Ginkgo“ 334,39 €
        Bronzeblatt „Efeu“ 334,39 €
    c) Pultsteine 732,03 €
    d) Gedenkplatten 438,99

    Die Entgelte werden einschl. der zzt. gültigen Mehrwertsteuer von 19 % erhoben.
     
  4. Inkrafttreten

    Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung vom 14.12.2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Lübbecke vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Lübbecke, den 14.12.2018

Der Bürgermeister
Frank Haberbosch

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