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Eltern werden entlastet

Kreis Minden-Lübbecke, 18. Oktober 2011


Eltern werden entlastet 

Kreistag verabschiedet Neufassung der Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Der Kreistag des Kreises Minden-Lübbecke hat mit großer Mehrheit beschlossen, die Vergünstigungen aus der Elternbeitragsbefreiung des letzten Kindergartenjahres in voller Höhe an die Eltern weiterzugeben. Für den Fall, dass gleichzeitig ein oder mehrere Geschwisterkinder eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden, wird lediglich der halbe Elternbeitrag für ein Geschwisterkind erhoben, weitere Geschwisterkinder sind beitragsfrei.

Mit dieser Entscheidung dokumentierte der Kreistag seine Absicht, junge Familien finanziell zu entlasten. "Wir haben mit den neuen Beitragsregelungen eine familienfreundliche Entscheidung getroffen. Vor allem dass das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei ist, ist eine deutliche finanzielle Erleichterung für Familien," so  Landrat Dr. Ralf Niermann nach der Sitzung.

Die Elternbeitragssatzung des Kreises Minden-Lübbecke musste überarbeitet werden, weil die Landesregierung mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) die Elternbeitragsbefreiung des letzten Kindergartenjahres vor der Einschulung eingeführt hat.

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