Eltern können Achtung vor unseren Mitgeschöpfen vermitteln
Kreis Minden-Lübbecke, 21.12.2006
Eltern können Achtung vor unseren Mitgeschöpfen vermitteln
In den letzten Monaten sind im Kreisgebiet zwei Fälle von Tierquälereien in der freien Landschaft bekannt geworden.
An einem renaturierten Bachlauf wurde beobachtet, wie Kinder Haarspraydosen als Flammenwerfer umfunktioniert und damit Frösche getötet haben. In einem anderen Fall wurde von Kindern ein Stockentenerpel zu Tode gesteinigt.
Dieses sind nur zwei Fälle, die bekannt geworden sind - es ist aber davon auszugehen, dass die Dunkelziffer bei weitem höher ist.
Gerade naturnahe Bereiche, z.B. kleine Bachläufe oder auch Feldgehölze ziehen Kinder und Jugendliche zum Spielen an. Das dürfen und sollen sie dort auch tun - soweit es sich nicht gerade um ein Naturschutzgebiet o. ä. handelt. Kinder müssen sich mit der Natur beschäftigen und sich in ihr aufhalten, um sie richtig kennen zu lernen und um zu ausgeglichenen, fröhlichen Menschen heran zu wachsen. Allerdings darf es dabei nicht zu solchen Vorfällen kommen. Tiere empfinden Schmerz und Leid genau wie wir Menschen. Insofern ist es unverantwortlich und auch gesetzlich verboten, Tiere zu quälen oder ohne Grund zu töten. Es gibt ein Tierschutzgesetz, wonach solche Handlungen strafbar sind. Es ist sehr wichtig, dass dies auch unseren Kindern und Jugendlichen deutlich gemacht wird. Hier sind insbesondere die Eltern in der Verantwortung! Insofern möchten wir dringend an alle Eltern appellieren, dass sie ihren Kindern Achtung vor den einzelnen Geschöpfen in der Natur beibringen, hierüber mit ihren Kindern sprechen und mit gutem Beispiel vorangehen.