Eingliederungshilfe: Kreis und LWL arbeiten zusammen
Kreis Minden-Lübbecke, 30.10.2007
Eingliederungshilfe: Kreis und LWL arbeiten zusammen
Bei der Betreuung von behinderten Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe wollen der Kreis Minden-Lübbecke und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) noch enger zusammenarbeiten als bisher. LWL-Direktor Dr. Wolfgang Kirsch und Landrat Dr. Ralf Niermann haben jetzt in Minden eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben. Das Papier legt Ziele und Abläufe für die Bedarfsplanung, die Steuerung und die individuelle Planung von Hilfsmaßnahmen fest. Was in der Praxis bereits seit 2003 läuft, ist damit vertraglich besiegelt. „Die Zusammenarbeit zwischen Kreis und LWL läuft gut“, waren sich LWL-Direktor und Landrat einig.
1.373 behinderte Menschen bekommen im Mühlenkreis wohnbezogene Unterstützung der Eingliederungshilfe. Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Personen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Eingliederungshilfe soll eine drohende Behinderung verhüten, eine vorhandene Behinderung und deren Folgen beseitigen oder mildern und den behinderten Menschen möglichst weitgehend in die Gesellschaft eingliedern.
Drei Viertel der Menschen mit Behinderungen, die im Kreis Minden-Lübbecke Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe beziehen, leben in Wohnheimen, ein Viertel im Ambulanten Betreuten Wohnen. Für die stationären und ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe ist seit dem 1. Juli 2003 der Landschaftsverband zuständig. Vorher war die Verantwortung geteilt: der Kreis war für ambulante und der LWL für stationäre Leistungen zuständig. Im Rahmen dieser zunächst bis zum 30. Juni 2010 befristeten Zuständigkeitsveränderung gehört der Kreis Minden-Lübbecke zu NRW-weit vier Regionen, in denen im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung vertiefend untersucht wird, ob diese Bündelung der Zuständigkeit eine bessere Steuerung der Angebote und effizientere Arbeit ermöglicht.
Landkreistag, Städtetag sowie Städte- und Gemeindebund in Nordrhein-Westfalen hatten mit den beiden Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe und Rheinland einen Rahmenvertrag abgeschlossen, um die Zusammenarbeit zwischen örtlicher und überörtlicher Ebene zu regeln. Jenes Papier sieht auch vor, dass die Landschaftsverbände ihre Kooperation mit den örtlichen Sozialhilfeträgern vertiefen und dafür eine förmliche Vereinbarung abschließen, wie es Dr. Wolfgang Kirsch und Dr. Ralf Niermann nun formell getan haben.
Neben den Zielen und Verfahren legt die Vereinbarung gemeinsame Grundsätze zum stationären Wohnen, zum ambulant betreuten Wohnen und zur Familienpflege fest. Zudem werden Absprachen getroffen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen möglichst selbstständig wohnen können. Weiterhin regelt die Zielvereinbarung auch die Kommunikation und den regelmäßigen Daten- und Informationsaustausch zwischen Minden-Lübbecke und Münster. Die Vereinbarung läuft bis zum 30. Juni 2010.
Weitere Informationen zum Thema gibt es beim Koordinator für Behinderten- und Seniorenbelange des Kreises Minden-Lübbecke, Klaus Marschall, Telefon 0571/807-2287, E-Mail k.marschall@minden-luebbecke.de.