Einblick in Planunterlagen - Neue Verordnung für Naturschutzgebiet „Grube Baltus“
Kreis Minden-Lübbecke, 11.09.2009
Die Bezirksregierung Detmold beabsichtigt, das Naturschutzgebiet Grube Baltus in Petershagen neu auszuweisen, da die bestehende ordnungsbehördliche Verordnung nach 20 Jahren ausläuft.
Der Verordnungsentwurf einschließlich der Übersichtskarten und der Naturschutzkarten liegt aus in der Zeit
vom 21. September bis 21. Oktober
in der Kreisverwaltung Minden, Portastraße 13, Bürgerservice im Eingangsbereich des Hauptgebäudes.
Die Unterlagen können dort montags bis donnerstags von 8 Uhr bis18 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr eingesehen werden.
Sie liegen ebenfalls aus
bei der Bezirksregierung in Detmold, Leopoldstraße 15, Zimmer A 227
während der Dienstzeiten - montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 15 Uhr.
Außerdem ist der Entwurf noch ausgelegt
bei der Stadtverwaltung in Petershagen, Bahnhofstr. 63, Zimmer 29,
montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie montags und donnerstags von 14 bis 17.30 Uhr.
Bedenken oder Anregungen von Eigentümern oder sonstigen Berechtigten können in der Auslegungszeit beim Kreis Minden-Lübbecke oder bei der Bezirksregierung Detmold schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Es handelt sich um ein ca. 63 ha großes Gebiet östlich von Hävern auf der linken Weserseite. Neben einem durch Kiesabgrabung entstandenen großen, naturnahen Stillgewässer finden sich hier insbesondere ausgedehnte Grünlandflächen und ein Auwald.
Das Gebiet ist von besonderer Bedeutung für brütende, rastende und überwinternde Vögel und zählt somit zu den Kernzonen des EU-Vogelschutzgebietes "Weseraue". Dies ist neben der beschriebenen Biotopstruktur insbesondere auf eine besondere Störungsarmut dieses abgelegenen Bereiches zurückzuführen.
Im Rahmen der Neuausweisung wird der Verordnungstext für das Gebiet neu gefasst, das heißt, dass insbesondere der Schutzzweck deutlich ausführlicher als bisher beschrieben wird und auch die Verbote und sonstigen Bestimmungen überarbeitet und teilweise neu formuliert worden sind. Die Grenzen des Naturschutzgebietes werden beibehalten.
Für Fragen steht Sibylle Wurm vom Umweltamt des Kreises Minden-Lübbecke unter Tel. 0571 / 807-2334 zur Verfügung.