Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Nettelstedt Nr. 19 "Westlicher Brakeweg" (Ergänzungssatzung)
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 17.10.2007 der Satzungsregelung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Nettelstedt Nr. 19 "Westlicher Brakeweg" (Ergänzungssatzung) zugestimmt.
Die genaue Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der derzeit geltenden Fassung, liegt der Planentwurf mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Zeit vom
22.11. bis einschließlich 24.12.2007
bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, während der Dienststunden öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Lübbecke, den 13.11.2007
Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte
Änderung der vorstehenden Bekanntmachung
Die Auslegungsfrist aus der vorstehenden Bekanntmachung wird bis einschließlich 28.12.2007 verlängert.
Lübbecke, den 20.11.2007
Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.