EU-Umgebungslärmrichtlinie und Lärmaktionsplanung
Durch die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 24.06.2005 und den Erlass der Verordnung über die Lärmkartierung vom 06.03.2006 (34. BImSchV) ist die Umsetzung der im Jahr 2002 in Kraft getretenen EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Bundesrecht erfolgt.
Die Zielsetzung der EU-Richtlinie und der §§ 47 a – f BImSchG ist die Realisierung eines gemeinsamen Konzeptes zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen dadurch zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Im Jahr 2022 ist anhand von Lärmkarten die jeweilige Belastung durch Umgebungslärm ermittelt worden.
Für das Gebiet der Gemeinde Hüllhorst ergibt sich eine geringe Betroffenheit in dem Bereich „Straßenverkehrslärm“. Lärmprobleme in den kartierten Bereichen „Schienenverkehrslärm“ und „Fluglärm“ treffen für das Gemeindegebiet nicht zu.
Der Gemeindeentwicklungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung vom 29.02.2024 den Entwurf des Lärmaktionsplans und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird in der Zeit 01.03.2024 bis einschließlich 31.03.2024 bei der Gemeindeverwaltung Löhner Straße 1, Zimmer 2.06, zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt.
Die Bürgerschaft erhält damit die Gelegenheit, aktiv an der Erstellung des Lärmaktionsplans mitzuwirken und ihre Meinung zu äußern.
Stellungnahmen zum Entwurf können elektronisch unter dem Stichwort: „Lärmaktionsplanung 4. Runde“ (per E-Mail an Joel.Brunkow@huellhorst.de, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bis einschließlich 31.03.2024 vorgebracht werden. Ansprechpartner im Rathaus für Rückfragen ist Herr Brunkow (Tel. 05744 9315-124; E-Mail: Joel.Brunkow@huellhorst.de.
Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in die Abwägung ein. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Lärmaktionsplans nicht von Bedeutung ist.
Zusätzlich informiert die Gemeinde Hüllhorst auf ihrer Homepage über die Lärmaktionsplanung.
Hüllhorst, den 01.03.2024
Gemeinde Hüllhorst
Der Bürgermeister
(M. Kasche)