EU-Umgebungslärmrichtlinie und Lärmaktionsplanung
Durch die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 24.06.2005 und den Erlass der Verordnung über die Lärmkartierung vom 06.03.2006 (34. BImSchV) ist die Umsetzung der im Jahr 2002 in Kraft getretenen EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Bundesrecht erfolgt.
Die Zielsetzung der EU-Richtlinie und der §§ 47 a – f BImSchG ist die Realisierung eines gemeinsamen Konzeptes zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen dadurch zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Im Jahr 2022 ist anhand von Lärmkarten die jeweilige Belastung durch Umgebungslärm ermittelt worden.
Für das Gebiet der Stadt Espelkamp ergibt sich eine geringe Betroffenheit in dem Bereich „Straßenverkehrslärm“. Lärmprobleme in den kartierten Bereichen „Schienenverkehrslärm“ und „Fluglärm“ treffen für das Stadtgebiet Espelkamp nicht zu.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Klimaschutz der Stadt Espelkamp hat in seiner Sitzung vom 01.02.2024 den Entwurf des Lärmaktionsplans und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird in der Zeit vom 26.02.2024 bis einschließlich 27.03.2024 bei der Stadtverwaltung Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 1, 32239 Espelkamp Zimmer 503, zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt.
Die Bürgerschaft erhält damit die Gelegenheit, aktiv an der Erstellung des Lärmaktionsplans mitzuwirken und ihre Meinung zu äußern.
Stellungnahmen zum Entwurf können elektronisch unter dem Stichwort: „Lärmaktionsplanung 4. Runde“ (per E-Mail an Beteiligung@espelkamp.de, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bis einschließlich 27.03.2024 vorgebracht werden. Ansprechpartnerin im Rathaus für Rückfragen ist Frau Niederdeppe (Tel. 05772 562-241; E-Mail: d.niederdeppe@espelkamp.de .
Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in die Abwägung ein. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Lärmaktionsplans nicht von Bedeutung ist.
Zusätzlich informiert die Stadt Espelkamp auf ihrer Homepage über die Lärmaktionsplanung.
Eine öffentliche Vorstellung des Entwurfs der Lärmaktionsplanung findet am 05.03.2024 ab 18:00 Uhr im Bürgerhaus Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 14, statt. Interessierte Bürger*innen sind herzlich eingeladen.
Die Bekanntmachung hinsichtlich der öffentlichen Auslegung für die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie wird vom 13.02.2024 bis einschließlich 20.02.2024 in den Aushangkästen am Rathaus, Wilhelm-Kern-Platz 1, und in den Ortschaften
Altgemeinde Espelkamp, Schulstraße 1,
Fabbenstedt, Heideweg 2,
Fiestel, Gestringer Str. 75,
Frotheim, Diepenauer Str. 53,
Gestringen, Bahnstraße (Einmündung in die Gestringer Straße),
Isenstedt, Neue Schulstr. 11,
Schmalge, Straßengrundstück (Bushaltestelle) gegenüber Tonnenheider Str. 80,
Vehlage, Vehlager Str. 32,
32339 Espelkamp, ausgehängt.
Espelkamp, den 06.02.2024
Stadt Espelkamp
Der Bürgermeister
(Dr. Vieker)