Die Reinigungspflicht der Anlieger!
Immobilieneigentümer sollten in diesen Wochen besonders darauf achten, dass Laub auf öffentlichen Gehwegen vor den Grundstücken nicht zur Gefahrenquelle für Fußgänger wird. Diese Verkehrssicherungspflicht trifft den Eigentümer nicht nur bei Eisbildung und Schneefall. Gerade in Verbindung mit Regen kann ein mit Laub bedeckter Weg sehr rutschig werden.Die Stadt Preußisch Oldendorf hat – wie viele Städte und Gemeinden – die Reinigungspflicht auf den Bürgersteigen durch Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen.
Von den zur Reinigung verpflichteten Grundstückseigentümern sind die Gehwege einschließlich der Bankette innerhalb der geschlossenen Ortslagen wöchentlich einmal zu säubern. Die Säuberung des Gehweges beinhaltet auch die Unkrautbeseitigung. Außergewöhnliche Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Belästigende Staubentwicklung ist zu vermeiden. Kehricht und sonstiger Unrat sind nach Beendigung der Säuberung unverzüglich zu entfernen.
Gehwege sind selbstständige Gehwege sowie alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist; als Gehwege gelten auch die gemeinsamen Rad- und Gehwege.
Diese Pflichten werden von den meisten Anliegern seit langer Zeit ordnungsgemäß erfüllt. Leider lassen sich im Stadtgebiet, zum Leidwesen von Nachbarn, Spaziergängern und Besuchern, auch Gehwegabschnitte finden, die offensichtlich nicht entsprechend der Satzung gereinigt werden. Das kann sehr unterschiedliche Gründe haben.
Ist ein Anlieger wegen seines Alters oder einer Erkrankung nicht in der Lage, dieser Verpflichtung nachzukommen, dann hat er rechtzeitig Vorsorge zu treffen, dass sie von einer anderen Person erfüllt wird. Entsprechendes gilt für denjenigen, der aus beruflichen Gründen verhindert ist.
Auf Antrag des Reinigungspflichtigen kann daher ein Dritter durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt mit deren Zustimmung die Reinigungspflicht an seiner Stelle übernehmen, wenn eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird; die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur solange wirksam, wie die Haftpflichtversicherung besteht.
Sollte ein Grundstückseigentümer aber seinen Verpflichtungen nach der Straßenreinigungssatzung nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen, können diese durch die Stadt Preußisch Oldendorf oder von ihr beauftragten Dritten übernommen werden. Der Grundstückseigentümer ist in dann zu vollem Kostenersatz verpflichtet. Außerdem verhält er sich ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.