Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse
Start in Wasserschutzgebieten voraussichtlich ab 2011
Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit der Einführung des Paragraphen 61a des Landeswassergesetzes NRW jeden Grundstückseigentümer verpflichtet, seine privaten Abwasserleitungen, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt worden sind, spätestens bis 31. Dezember 2015 auf Dichtheit prüfen zu lassen. Für sensible Gebiete, zum Beispiel für Wasserschutzgebiete, ist diese Frist zu verkürzen.
Der Fachbereich Bauen der Stadtverwaltung Lübbecke erarbeitet zurzeit ein Gesamtkonzept, um die Fristen der Dichtheitsprüfung individuell, zum Beispiel nach Straßen oder Baublöcken, festzusetzen und die Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel einzusetzende Verfahren für die Prüfung der Abwasserleitungen, festzulegen. Entsprechend der Vorgabe des Landes NRW werden auch in Lübbecke zunächst Grundstücke in Wasserschutzgebieten ganz oben auf der Prioritätenliste stehen. Das Konzept wird im Herbst den zuständigen Ausschüssen vorgelegt und soll dann als Satzung beschlossen werden.
Die Stadt plant ein gesamtheitliches Vorgehen bei der Prüfung von städtischen und privaten Abwasserleitungen und gegebenenfalls auch bei späteren Kanalbauarbeiten. So sollen in Gebieten, in denen für einen bestimmten Zeitraum eine Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse vorgesehen ist, gleichzeitig die städtischen Kanalanlagen überprüft werden. Die dabei aus Kamerabefahrungen gewonnenen Erkenntnisse wird die Stadt zur Unterstützung an die Anlieger weitergeben, wenn zum Beispiel bereits Rückschlüsse auf den Zustand privater Abwasserleitungen gezogen werden können.
Sobald die Satzung vorliegt, werden die Anlieger in den festgesetzten Gebieten jeweils frühzeitig über direkte Anschreiben und über Anliegerversammlungen über Fristen und mögliche Verfahren informiert. Fragen rund um das Thema Dichtheitsprüfung beantwortet Ulrich Brune, Teamleiter im Fachbereich Bauen der Stadt Lübbecke unter der Telefonnummer 05741 / 276-222. Grundstückseigentümer, die in nächster Zeit bauliche Veränderungen verbunden mit Erdbewegungen planen, werden gebeten, Kontakt mit der Stadt aufzunehmen, um eine mögliche Kopplung mit der Dichtheitsprüfung abzustimmen.
Die Stadt weist darauf hin, dass die Dichtheitsprüfung laut Landeswassergesetz NRW nur von zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden darf, die über die entsprechende Ausbildung und die erforderlichen Geräte verfügen. Leider sind in einigen Städten schon mehrfach unseriöse Anbieter von Tür zu Tür gezogen und haben durch gezielt überzogene und falsche Schadensbilder Hauseigentümer verunsichert und sofortige Hilfe angeboten. Eine Liste der zugelassenen Sachkundigen kann bei der Stadtverwaltung angefordert werden und ist auch auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW - www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa - zu finden.