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Datum: 16.07.2026

Denkmalförderung: Fachbezogene Pauschale des Landes Nordrhein-Westfalen an Gemeinden für die Gewährung von Zuwendungen für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen

Fachbezogene Pauschale des Landes Nordrhein-Westfalen an Gemeinden für die Gewährung von Zuwendungen für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen

Zur Erhaltung des baukulturellen Erbes Nordrhein-Westfalen gewährt die Landesregierung neben der Förderung von Projekten in der Bau- und Bodendenkmalpflege eine fachbezogene Pauschale für die Umsetzung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen Dritter nach § 30 Haushaltsgesetz 2026 – HHG 2026 NRW.

Nach dem vorliegenden Bewilligungsbescheid wird der Gemeinde Hille eine fachbezogene Pauschale in Höhe von

7.500,00 €

gewährt.

Diese Mittel sind für die Durchführung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen Dritter bestimmt und werden zur Erfüllung des Zuwendungszwecks durch die Gemeinde Hille an natürliche und juristische Personen weitergeleitet.

Förderfähig sind Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung, Sicherung, wissenschaftlichen Erforschung, Erfassung oder der Präsentation von Denkmälern im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sowie von in Denkmalbereichen liegenden Objekten dienen. Eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz NRW muss vorliegen.

Gefördert werden können beispielsweise folgende Vorhaben:

  • Maßnahmen zum Erhalt von Denkmalsubstanz (Restaurierungsmaßnahmen,  Konservierungsmaßnahmen)
  • Maßnahmen zum Erhalt des Erscheinungsbildes eines Denkmals
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen / bauzeitlichen Erscheinungsbildes
  • Aufwendungen für die Organisation des „Tages des offenen Denkmals“, insbesondere für die Erstellung von orts- oder denkmalbezogenem Informationsmaterial

 

Nicht förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen (z. B. energetische und technische Ertüchtigung) sowie die Erneuerung von Heizungs- und/oder Elektroanlagen. Außerdem ist eine Doppelförderung unzulässig. Die zugewiesenen Mittel sind bis zum 31.12.2026 zweckentsprechend zu verwenden.

 

Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Anträge können bis einschließlich 31. August 2026 eingereicht werden.

 

Den Antrag finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Hille unter

Denkmalschutz - Serviceportal Gemeinde Hille

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Untere Denkmalbehörde der Gemeinde Hille, Fachbereich 3 – Planen und Bauen, Frau Manuela Jacobsen oder Herr Michael Lücke.

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