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Datum: 09.07.2018

Denkmalförderung für private Denkmäler

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Denkmäler von privaten Eigentümern durch Zuschüsse zu Aufwendungen, wenn diese aus Gründen des Denkmalschutzes besonders gravierend sind. Bei den denkmalbedingten Mehraufwendungen kann es sich zum Beispiel um die kostspielige Renovierung einer Fachwerkfassade oder eines Dachstuhls, die Eindeckung eines Daches mit Sandsteinplatten anstelle von Ton- oder Zementziegeln oder die Wiederherrichtung historischer Fenster handeln.

Gefördert werden können nicht rentierliche Maßnahmen, bei denen nachweislich nicht auf eine Darlehnsförderung verwiesen werden kann. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel bis zu 1/3 der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Antragstellung kann eine Förderung bzw. eine Aufnahme in das Förderprogramm nicht garantiert werden, da es vor allem im privaten Bereich weniger Mittel gibt, als an Bedarf angemeldet werden. Voraussetzung für eine Aufnahme in das Denkmalförderprogramm ist grundsätzlich, dass mit der anstehenden Maßnahme noch nicht begonnen worden sein darf, und dass es sich um eine Maßnahme mit einer Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW an einem Denkmal handelt.

Anträge können bis zum 1. Oktober für das Folgejahr gestellt werden.

Sofern Sie in Zukunft eine Baumaßnahme an Ihrem Denkmal planen und eine Förderung beantragen möchten,wenden Sie sich bitte bezüglich der Antragstellung bis zum 15.09.2018 an die Stadt Preußisch Oldendorf, Fachbereich Bauen, Frau Große-Dunker, Zimmer 111, Tel. 05742/9311-49.

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