Denkmalförderung für private und kirchliche Denkmäler
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert in 2018 Denkmäler von privaten Eigentümern und Religionsgemeinschaften durch Zuschüsse zu Aufwendungen, wenn diese aus Gründen des Denkmalschutzes besonders gravierend sind.
Bei den denkmalbedingten Mehraufwendungen kann es sich zum Beispiel um die kostspielige Renovierung einer Fachwerkfassade oder eines Dachstuhls, die Eindeckung eines Daches mit Sandsteinplatten anstelle von Ton- oder Zementziegeln oder die Wiederherrichtung historischer Fenster handeln.
Gefördert werden können nicht rentierliche Maßnahmen, bei denen nachweislich nicht auf eine Darlehnsförderung verwiesen werden kann.
Die Höhe der Förderung richtet sich unter anderem nach dem Umfang und der Schwere der Schäden, der Bedeutung des Baudenkmals und den finanziellen Möglichkeiten des Eigentümers. Eine Förderung mit mehr als 30 % -35 % stellt allerdings die Ausnahme dar.
Bei Antragstellung kann eine Förderung bzw. eine Aufnahme in das Förderprogramm nicht garantiert werden, da es vor allem im privaten Bereich weniger Mittel gibt, als an Bedarf angemeldet werden.
Voraussetzung für eine Aufnahme in das Denkmalförderprogramm ist grundsätzlich, dass mit der anstehenden Maßnahme noch nicht begonnen worden sein darf, und dass es sich um eine Maßnahme mit einer Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW an einem Denkmal handelt.
Sofern Sie in Zukunft eine Baumaßnahme an Ihrem Denkmal planen und eine Förderung beantragen möchten, wenden Sie sich bitte bezüglich der Antragstellung bis zum 31.01.2018 an die Stadt Preußisch Oldendorf, Fachbereich Bauen, Frau Große-Dunker, Zimmer 111 oder Tel. 05742/9311-49.