Denkmalförderung: Fachbezogene Pauschale des Landes Nordrhein-Westfalen an Gemeinden für die Gewährung von Zuwendungen für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen
Fachbezogene Pauschale des Landes Nordrhein-Westfalen an Gemeinden für die Gewährung von Zuwendungen für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen
Zur Erhaltung des baukulturellen Erbes Nordrhein-Westfalen gewährt die Landesregierung neben der Förderung von Projekten in der Bau- und Bodendenkmalpflege eine fachbezogene Pauschale für die Umsetzung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen Dritter nach § 30 Haushaltsgesetz 2026 – HHG 2026 NRW.
Nach dem vorliegenden Bewilligungsbescheid wird der Gemeinde Hüllhorst eine fachbezogene Pauschale in Höhe von
7.500,00 €
gewährt.
Diese Mittel sind für die Durchführung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen Dritter bestimmt und werden zur Erfüllung des Zuwendungszwecks durch die Gemeinde Hüllhorst an natürliche und juristische Personen weitergeleitet.
Förderfähig sind Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung, Sicherung, wissenschaftlichen Erforschung, Erfassung oder der Präsentation von Denkmälern im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sowie von in Denkmalbereichen liegenden Objekten dienen. Eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz NRW muss vorliegen.
Förderfähig sind beispielsweise Maßnahmen:
- zum Erhalt von Denkmalsubstanz (Restaurierungsmaßnahmen, Konservierungsmaßnahmen),
- zum Erhalt des Erscheinungsbildes eines Denkmals,
- zur Wiederherstellung des ursprünglichen/bauzeitlichen Erscheinungsbildes eines Denkmals, sowie
- Aufwendungen für die Organisation des „Tages des offenen Denkmals“, insbesondere für die Erstellung von orts- oder denkmalbezogenem Informationsmaterial
Nicht förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen (z. B. energetische und technische Ertüchtigung) sowie die Erneuerung von Heizungs- und/oder Elektroanlagen. Eine Doppelförderung ist unzulässig. Die zugewiesenen Mittel sind bis zum 31.12.2026 zweckentsprechend zu verwenden.
Die Höhe der Bezuschussung hängt ab von der Anzahl der vorliegenden Förderanträge.
Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Anträge können bis einschließlich 30. September 2026 eingereicht werden.
Den Antrag finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Hüllhorst unter https://serviceportal.huellhorst.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11052/show
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit der Maßnahme vor der Bewilligung bzw. vor Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW begonnen wurde.
Die Maßnahme muss bis spätestens zum 31. November des laufenden Jahres abgeschlossen werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Untere Denkmalbehörde der Gemeinde Hüllhorst, Fachbereich Technik, Frau Grönemeier und Frau Kristan.