Inhalt
Datum: 17.04.2023

Denkmalförderprogramm der Stadt Preußisch Oldendorf für kleinere private denkmalpflegerische Maßnahmen

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt der Stadt Preußisch Oldendorf voraussichtlich Fördermittel in Höhe von 6.000 € für 2023 zur Förderung kleinerer privater Denkmal-pflegemaßnahmen. Da die Stadt zusätzlich 4.000 € bereitstellt, stehen in diesem Jahr im Gebiet der Stadt Preußisch Oldendorf insgesamt 10.000 € für die Denkmalförderung zur Verfügung.

Gefördert werden kleinere Maßnahmen an Baudenkmälern, technischen Denkmälern und Bodendenkmälern zum Erhalt, zur Pflege und Präsentation der Denkmäler.

Der Fördersatz beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze für die Antragstellung liegt bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 400 €. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Es dürfen auch Zuschüsse für Denkmäler im Eigentum von Kirchen oder Religionsgemeinschaften gewährt werden. Hier beträgt der Fördersatz 30 %.

Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn vor Bewilligung der Mittel noch nicht mit den Arbeiten begonnen wurde und die Ausführung in Abstimmung mit der Stadt Preußisch Oldendorf und dem LWL erfolgt.

Denkmaleigentümer, die in 2023 eine kleinere denkmalpflegerische Maßnahme an ihrem denkmalgeschützten Objekt geplant haben, können bis zum 01.06.2023 einen schriftlichen formlosen Zuschussantrag bei der Stadt Preußisch Oldendorf, Untere Denkmalbehörde, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, einreichen. Dem Antrag sind eine Beschrei-bung der vorgesehenen Maßnahme, ein Kostenvoranschlag und Fotos beizufügen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Große-Dunker unter Tel. 05742/9311-49 oder b.grosse-dunker@preussischoldendorf.de.

nach oben zurück