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Das neue Unterhaltsrecht: Fluch oder Segen?

Kreis Minden-Lübbecke, 29.04.2009


Das neue Unterhaltsrecht bringt viele Änderungen mit sich. Um über die wichtigsten bereits erfolgten und noch anstehenden Änderungen zu informieren, lädt die Gleichstellungsstelle des Kreises Minden-Lübbecke zu einem Vortrag ein. Gabriele Reckord, Fachanwältin für Familienrecht, aus Gütersloh, gibt einen Überblick über das seit Januar 2009 geltende Unterhaltsrecht und seine bisherige Rechtsprechung sowie einen Ausblick auf die im Herbst anstehende Reform des Familienrechts.

Der Vortrag findet statt:

am:  Montag, 18. Mai 2009
von:  18 bis ca. 20 Uhr
im:  Kreishaus in Minden, Portastr. 13

Das neue Unterhaltsrecht setzt sehr viel stärker auf die Pflicht zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. Dies kann insbesondere für geschiedene Frauen und Mütter einen sozialen Abstieg bedeuten, wenn sie vom höheren Einkommen ihres Gatten während der Ehe profitiert haben, dies aber aufgrund ihres eigenen Lebensweges nicht erreichen können. Auch Alleinerziehende müssen sehr viel früher als bisher eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, nacheheliche Unterhaltszahlungen werden in der Regel befristet. Betroffene sollten sich daher gut informieren, denn der Einzelfall entscheidet.

Zum 1. September 2009 treten weitere verfahrensrechtliche Reformschritte in Kraft. So werden zum Beispiel gerichtliche Streitigkeiten im Umgangsrecht künftig vorrangig und beschleunigt bearbeitet und Beteiligungsrechte der Kinder verstärkt, um zügigere und einvernehmliche Lösungen zu erwirken.

Für die Teilnahme an der Veranstaltung entstehen keine Kosten.

Anmeldungen werden erbeten bei der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Minden-Lübbecke, Andrea Strulik, unter Telefon-Nummer 0571/807-2109 oder unter E-Mail a.strulik@minden-luebbecke.de.      

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