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Datum: 10.08.2022

Das Veterinäramt informiert zur Geflügelpest Geflügelhalter in Überwachungszone müssen weiterhin die angeordneten Schutzmaßnahmen befolgen

Am 27.07.2022 ist in einer Legehennenhaltung in Hüde im Kreis Diepholz die Geflügelpest ausgebrochen. Aufgrund der räumlichen Nähe zum Ausbruchsbetrieb musste das Veterinäramt des Kreises Minden-Lübbecke auch in Teilen der Gemeinde Stemwede und der Stadt Rahden eine Überwachungszone einrichten. Alle in dieser Überwachungszone liegenden Geflügelhalter müssen seit dem 28.07.2022 bestimmte Schutzmaßnahmen einhalten. Dazu gehört, dass hier das gehaltene Geflügel von freilebenden Vögeln abzusondern ist. Die Tiere sind bis auf weiteres in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Zudem sind die obligatorischen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählen insbesondere Hygienemaßnahmen im laufenden Betrieb und eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung.

„Ursächlich für den aktuellen Fall in unserem Nachbarkreis war mit hoher Wahrscheinlichkeit der Kontakt von infizierten Wildvögeln mit freilaufendem Geflügel im Ausbruchsbetrieb“, sagt Dr. Detlef Grote. Der für die Tierseuchenbekämpfung zuständige amtliche Tierarzt des Veterinäramtes in Minden weist darauf hin, „Dass die angeordneten Maßnahmen in der Überwachungszone strikt zu beachten sind. Dabei ist es besonders wichtig, den Kontakt zwischen Haus- und Wildgeflügel, auch indirekt, zu vermeiden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Personen- und Fahrzeugverkehr auf dem Gehöft und in den Stallungen sind auf ein Minimum zu reduzieren. Es sollten Aufzeichnungen über Personen geführt werden, die Kontakt zum Geflügel, den Stallungen oder Vorratslagern für Futter haben. Der Zutritt zu den Stallungen hat nur in Schutzkleidung zu erfolgen, es wird empfohlen, an den Stallzugängen Desinfektionseinrichtungen aufstellen. Herkunft und Verbleib von Zu- und Verkäufen sind lückenlos zu dokumentieren“.

„Die Überwachungszone kann, soweit keine neuen Fälle auftreten, frühestens nach 30 Tagen wieder aufgehoben werden,“ führt der Kreisveterinär aus und macht darauf aufmerksam, „Dass die Einhaltung der angeordneten Maßnahmen vor Ort auch überprüft wird. Wer sein Geflügel weiterhin im Freien hält und dem Außendienst auffällt, muss zukünftig mit einem Bußgeld rechnen“.

Alle Geflügelhalter sollten ihre Tiere jetzt besonders aufmerksam beobachten. Bei Auffälligkeiten wie zum Beispiel Verlusten, Apathie, Leistungseinbußen, die auf eine Erkrankung hinweisen können, ist sofort die betreuende Tierarztpraxis einzuschalten, liegen Verdachtsmomente für einen Seuchenfall vor, ist vom Tierhalter unverzüglich das Veterinäramt zu benachrichtigen.

Bei der hochpathogenen Aviären Influenza (Vogelgrippe) handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels. Bislang gibt es keine Hinweise auf Erkrankungen von Menschen mit dem aktuellen Typ des Vogelgrippe-Virus. Ein erhöhtes Risiko für die Allgemeinbevölkerung besteht nicht. Auch bei engem Kontakt wie in der Geflügelhaltung sind beim Einsatz adäquater Schutzmaßnahmen Übertragungen auf den Menschen unwahrscheinlich.

Auffällig ist, dass im Vergleich zu den Vorjahren nunmehr ganzjährig mit Ausbrüchen dieser Tierseuche zu rechnen ist. Geflügelhalter müssen sich darauf einstellen, ihre Tiere zu jeder Zeit von Wildvögeln absondern zu können. Entsprechende Stallkapazitäten oder geeignete Alternativen sollten immer zur Verfügung stehen.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung ist auch, dass den zuständigen Behörden alle Geflügelhaltungen bekannt sind. Sollte eine Geflügelhaltung bislang nicht bei der Tierseuchenkasse NRW und dem Veterinäramt registriert sein, muss die Anmeldung des Federviehs dringend nachgeholt werden.

Weitere Informationen zum Thema, Ansprechpartner sowie die entsprechenden Dokumente und Anmeldeformulare finden Sie auf der Internetseite des Kreises unter der Rubrik „Tiere und Lebensmittel, Tiergesundheit, Geflügel“.
www.minden-luebbecke.de/Service/Tiere-und-Lebensmittel/Tiergesundheit/Geflügel

Hier finden Sie die interaktive Karte mit der ausgewiesenen Überwachungszone https://minden-luebbecke.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html?id=0ee03fdc9e3447019476af81718f2a4a

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