Broschüre und Infoabend über sonderpädagogische Förderung
Kreis Minden-Lübbecke, 13.11.2007
Broschüre und Infoabend über sonderpädagogische Förderung
Im Kreis Minden-Lübbecke haben Leiter der Förderschulen zusammen mit der zuständigen Schulrätin Karin Tscherniak und der Verwaltung des Schulamtes die Broschüre „Sonderpädagogische Förderung im Kreis Minden-Lübbecke“ überarbeitet und gestaltet. Mit einer solchen gemeinsamen Arbeit wird deutlich, wie wichtig allen Beteiligten die Unterstützung der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist. Die in zweiter Auflage erscheinende Broschüre wird am Donnerstag, 15. November 2007, um 19:30 Uhr auf einem Informationsabend in der Kampa-Halle in Minden präsentiert werden.
Der Informationsabend richtet sich an Eltern, Kindergärten und Grundschulen, an Institutionen und alle Interessierten, die einen Überblick über die Förderangebote im Kreis Minden-Lübbecke und den gemeinsamen Unterricht erhalten wollen. Jedes Kind, das individuelle Förderung und Unterstützung benötigt, soll diese auch bekommen.
Die zuständige Schulaufsicht, die Verwaltung des Schulamtes und das Gesundheitsamt des Kreises werden die erforderlichen Verfahrensschritte erläutern. Anschließend werden sich die Schulen einzeln vorstellen. Die Veranstaltung bietet allen Interessierten auch die Möglichkeit, sich direkt im persönlichen Gespräch zu informieren.
Die sonderpädagogische Förderung ist ein Angebot für Kinder mit unterschiedlichen Auffälligkeiten. Das Spektrum reicht von Seh- und Hörschwächen über Lernbehinderungen, Defizite bei der körperlichen und geistigen Entwicklung bis zu Problemen in der sozialen und erzieherischen Situation. Im Kreis Minden-Lübbecke gibt es fünfzehn Förderschulen mit verschiedenen inhaltlichen Schwerpunkten, fünf Grund- und drei weiterführende Schulen mit Integrationsklassen und verschiedene Möglichkeiten der Zusatzförderung von Kindern an einigen Regelschulen.
Bei angehenden Grundschülern stellt sich in der Regel bei der Schuleingangsuntersuchung oder durch Hinweise der Eltern heraus, ob ein Kind möglicherweise sonderpädagogischen Förderbedarf hat. Falls die zuständigen Schulräte im Schulamt für den Kreis Minden-Lübbecke zum gleichen Ergebnis kommt, gibt er Gutachten in Auftrag: Zwei Lehrer untersuchen die pädagogische Seite, das Kreisgesundheitsamt die schulmedizinischen Aspekte, zum Beispiel Entwicklungsstand, Motorik oder Sprachvermögen. Nach Auswertung aller Gutachten und Berichte entscheidet das Schulamt, ob sonderpädagogischer Förderbedarf besteht und welches Angebot das richtige ist.
Viele Fragen von Eltern, deren Kinder sonderpädagogischen Förderbedarf haben, beantwortet die überarbeitete Broschüre „Sonderpädagogische Förderung im Kreis Minden-Lübbecke“. Das Heft ist ein Wegweiser durch die Schullandschaft des Mühlenkreises unter dem Blickwinkel der sonderpädagogischen Förderung.
Die druckfrische Broschüre ist am Donnerstagabend in der Kampa-Halle erhältlich. Sie kann außerdem beim Schulamt für den Kreis Minden-Lübbecke, Telefon 0571/807-2136, E-Mail schulamt@minden-luebbecke.de, bestellt oder im Internet unter www.minden-luebbecke.de / Rubrik Aktuelles, heruntergeladen werden.