Brauchtumsveranstaltungen an Ostern
Das Osterwochenende steht vor der Tür.
In diesem Zusammenhang machen wir erneut darauf aufmerksam, dass Zusammenkünfte, bzw. Veranstaltungen von mehr als 2 Personen gem. § 12 der vom Land NRW erlassenen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) untersagt sind.
Betroffen davon sind auch Brauchtumsveranstaltungen, beispielsweise im Rahmen des Abbrennens von Osterfeuern.
Bitte halten Sie sich an diese Regelung und beachten Sie die folgenden Hinweise der Gemeindeverwaltung:
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- Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW