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Datum: 19.05.2020

Betretungs- und Badeverbot an Abgrabungsgeländen

Das Umweltamt  des Kreises Minden-Lübbecke weist darauf hin, dass das Betreten von Abgrabungsgeländen, insbesondere zu Bade- und Freizeitzwecken, aus Sicherheitsgründen grundsätzlich untersagt ist.

Auf den Geländen gibt es vielfältige Gefahrenquellen, die oftmals nur schwer oder gar nicht erkennbar sind, besonders unter Wasser. Die Sicherheitsbestimmungen verlangen daher ein absolutes Betretungsverbot der Flächen für betriebsfremde Personen. Unbefugtes Betreten geschieht auf eigene Gefahr.

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