Bestandsaufnahme der Hunde beginnt - Auch Hunde müssen ordnungsgemäß angemeldet sein
Im Mai beginnt die inzwischen mehrfach auch öffentlich diskutierte erste vollständige Bestandsaufnahme der Hunde in Lübbecke. Die Bestandsaufnahme soll dazu beitragen, dass alle hier in der Stadt gehaltenen Hunde auch tatsächlich zur Hundesteuer registriert sind. Die Erfahrung aus anderen Kommunen, die bereits Hundebestände flächendeckend erfasst haben, ist nämlich, dass nicht immer alle Hundehalter auch den Meldepflichten nachkommen.
Bis zu 20 % der Tiere werden danach „steuerfrei“ gehalten. Das widerspricht zunächst dem rechtlich wichtigen Gedanken der Steuergerechtigkeit und hat außerdem erhebliche Einnahmeausfälle bei den Städten und Gemeinden zur Folge, die diese sich in Zeiten eng gerechneter Haushalte einfach nicht leisten können.
Alle Vorbereitungen sind nun abgeschlossen. Die Firma Adler Kommunalservice aus Aachen hat sich mit insgesamt 5 örtlichen Mitarbeitern verstärkt, die in den kommenden Wochen alle Lübbecker Haushalte aufsuchen werden.
Sie werden an der Haustür um Auskunft zu dort gehaltenen Hunden bitten. Die Wohnungen werden dabei grundsätzlich nicht betreten. Die Mitarbeiter können sich mit einer von der Stadt Lübbecke ausgestellten Legitimation, die auch ein Passbild enthält, ausweisen. In Zweifelsfällen ist während der allgemeinen Dienststunden auch eine direkte Rückfrage bei der Verwaltung (Telefon 05741 276-230 oder -231) möglich.
Sollten nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, wird die Stadtverwaltung den Fall unmittelbar mit dem jeweiligen Halter klären. Die mit der Befragung beauftragten Mitarbeiter sind hierzu nicht befugt. Sie wissen aus Gründen des Steuergeheimnisses auch nicht, ob ein bei dem befragten Haushalt vorgefundener Hund ordnungsgemäß gemeldet ist oder nicht. Die Stadtverwaltung bittet daher bei den vielen Hundehaltern, die ihren Pflichten immer gewissenhaft nachgekommen sind, um Verständnis dafür, dass auch sie befragt werden.
Für bisher nicht gemeldete und nun vorgefundene Hunde kann der Halter auch rückwirkend zur Steuerzahlung herangezogen werden. In entsprechend gelagerten Fällen kommt auch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens in Betracht. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, spätestens jetzt vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, um solche unangenehmen Folgen zu vermeiden.
Die Steuersätze betragen in Lübbecke nach entsprechender Satzung derzeit:
- bei Haltung eines Hundes: 39,00 €/Jahr
- bei Haltung von 2 Hunden: 51,00 €/Hund und Jahr
- bei Haltung von 3 und mehr Hunden: 63,00 €/Hund und Jahr