Beschwerden durch freilaufende Hunde - Stadt informiert und appelliert zur Rücksichtnahme
Lübbecke. Vermehrt werden Beschwerden über freilaufende Hunde und Verunreinigungen durch Hundekot im Stadtgebiet und in den Ortsteilen an die Stadtverwaltung herangetragen. Das nimmt das Team Sicherheit und Ordnung der Stadt Lübbecke zum Anlass, über die in Lübbecke geltenden Pflichten für Hundebesitzer zu informieren.
Besondere Bestimmungen enthält das Landeshundegesetzes NRW für sogenannte "gefährliche Hunde" und "Hunde bestimmter Rassen", die außerhalb des eigenen eingezäunten Grundstücks überall und immer an der Leine zu führen sind und immer einen Maulkorb tragen müssen. Für sogenannte "große Hunde", also Hunde die größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilogramm sind, sieht das Landeshundegesetz einen Leinenzwang innerhalb von im Zusammenhang bebauten Gebieten sowie auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vor.
Für alle anderen Hunde gilt nach dem Landeshundegesetz NRW eine allgemeine Anleinpflicht für folgende Bereiche:
- Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und andere innerörtliche Bereiche, Straßen und Plätze mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
- der Allgemeinheit zugängliche, umfriedete Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätze,
- bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie
- in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
In Lübbecke wurden zusätzlich ordnungsbehördliche Verordnungen erlassen, die das unangeleinte Führen von Hunden in den Naturschutzgebieten Rauhe Horst/Schäferwiesen und Großes Torfmoor untersagen.
In allen anderen Bereichen dürfen Hunde grundsätzlich unangeleint geführt werden. „Hunde können im Außenbereich außerhalb von Rad- und Gehwegen sowie Grün- und Sportanlagen, also zum Beispiel auf rein landwirtschaftlich genutzten Wegen, auch frei laufen. Die Aufsichtspflicht und die Notwendigkeit, das Tier jederzeit anleinen zu können, bleibt aber in jedem Fall bestehen“, betont Karl-Heinz Nunnenkamp vom Team Sicherheit und Ordnung der Stadt Lübbecke.
Im Zweifel gehören Hunde an die Leine, insbesondere in unklaren Situationen oder wenn sich Fußgänger oder Radfahrer nähern. Die Stadt weist in diesem Zusammenhang auf mögliche versicherungsrechtliche Probleme bei Nichtbeachtung der Vorschriften und entsprechenden Schadensfällen hin. „Wir appellieren an die Hundebesitzer zur Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern und Radfahrern. Aber natürlich sind wir in Extremfällen auch verpflichtet, ordnungsbehördliche Maßnahmen zu ergreifen“, ergänzt Nunnenkamp.
Ein großes Ärgernis sind die "Hinterlassenschaften" von Hunden auf Gehwegen oder zum Beispiel in der Fußgängerzone. Diese Verunreinigungen, die grundsätzlich vom Hundehalter zu beseitigen sind, nehmen offensichtlich wieder stark zu. „Hier sind die Hundehalter in der Pflicht. Wenn jeder verantwortungsvoll handelt, entsteht das Problem nicht“, unterstreicht Nunnenkamp. „Da die Verunreinigungen in letzter Zeit wieder zugenommen haben, wird unser Außendienst eine verstärkte Überwachung und Ahndung auch zu den frühen und späten ‚Gassizeiten’ durchführen.“