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Datum: 06.11.2007

Beschluss über die Vorwegnahme der Entscheidung gem. § 69 BauGB im Umlegungsverfahren Lübbecke "Östlich Rahdener Straße / Westlich Ronceva"

Umlegungsausschuss der Stadt Lübbecke

In der Baulandumlegung Lübbecke "Östlich Rahdener Straße / Westlich Ronceva" hat der Umlegungsausschuss der Stadt Lübbecke den Beschluss über die Vorwegnahme der Entscheidung gem. § 76 BauGB gefasst.

Die vollständige Vorwegnahme der Entscheidung kann bei der Stadtverwaltung Lübbecke, - Fachbereich Bauen -, Zimmer 707 - 709, Kreishausstr. 2 - 4, 32312 Lübbecke während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Den Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus der Vorwegnahme der Entscheidung gem. § 70 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugestellt.

Die Vorwegnahme der Entscheidung kann jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Im Auftrag
Dr. Drees
Geschäftsführer

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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