Beschluss über die Vorwegnahme der Entscheidung gem. § 69 BauGB im Umlegungsverfahren Lübbecke „Östlich Rahdener Straße / Westlich Ronceva"
Umlegungsausschuss der Stadt Lübbecke
In der Baulandumlegung Lübbecke „Östlich Rahdener Straße / Westlich Ronceva" hat der Umlegungsausschuss der Stadt Lübbecke den Beschluss über die Vorwegnahme der Entscheidung gem. § 76 BauGB gefasst.
Die vollständige Vorwegnahme der Entscheidung kann in der Stadtverwaltung Lübbecke, Fachbereich Bauen, Zimmer 707 - 709, Kreishausstraße 2 - 4, 32312 Lübbecke, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Den Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus der Vorwegnahme der Entscheidung gemäß § 70 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugestellt.
Die Vorwegnahme der Entscheidung kann jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Im Auftrage
Dr. Drees
Geschäftsführer
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.