Inhalt
Datum: 28.02.2019

Berufung des Herrn Hannemann in den Rat der Stadt Lübbecke

Das Mitglied des Rates der Stadt Lübbecke, Herr Henrich Oevermann, Lützowstraße 5a, 32312 Lübbecke, hat per Schreiben vom 11.02.2019 die Rückgabe seines Ratsmandates erklärt.

Das zurückgetretene Ratsmitglied ist auf Vorschlag der Partei CDU gewählt worden. Aufgrund des § 45 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (KWahlG) wird hierdurch festgestellt, dass als Nachfolger aus der Reserveliste der Partei CDU


Herr Uwe Hannemann, Horster Straße 5, 32312 Lübbecke


gewählt ist.

Herr Uwe Hannemann nahm das Mandat an.


Gegen diese Entscheidung können

  1. jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets, 
  2. die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen habe, sowie 
  3. die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch gemäß § 39 KWahlG erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a-c KWahlG für erforderlich halten.

Der Einspruch ist beim Bürgermeister als Wahlleiter der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2-4, 32312 Lübbecke, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Lübbecke, den 21.02.2019


Frank Haberbosch
Bürgermeister und Wahlleiter

nach oben zurück