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Datum: 19.09.2019

Berufung der Frau Niedringhaus in den Rat der Stadt Lübbecke

Das Ratsmitglied Andreas Hoppe, ehemals wohnhaft Heuweg 52, hat mit Ablauf des 27.08.2019 auf seinen Sitz im Rat der Stadt Lübbecke verzichtet. Aufgrund des § 45 KWahlG wird festgestellt, dass als Nachfolgerin aus der Reserveliste der Partei SPD

Frau Anke Niedringhaus, Niedertorstraße 40, 32312 Lübbecke

gewählt ist.


Gegen die Gültigkeit der Wahl können

  1. jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
  2. die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen habe, sowie
  3. die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Feststellung der Nachfolgerin gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a-c KWahlG für erforderlich halten.


Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2-4, 32312 Lübbecke, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Lübbecke, den 06.09.2019

Frank Haberbosch
Bürgermeister und Wahlleiter
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