Beratungsangebote entlasten Unternehmen und Beschäftigte
Minden-Lübbecke, 03.11.2009
Kreis Minden-Lübbecke fördert berufliche Weiterbildung
Beratungsangebote entlasten Unternehmen und Beschäftigte
Berufliche Weiterbildung ist nicht nur in Krisenzeiten ein wichtiger Grundstein für den Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen. Jetzt hat die berufliche Weiterbildung Hochkonjunktur und das Angebot an Fördermöglichkeiten ist vielfältig. Ein umfassendes Beratungsangebot aus einer Hand erhalten Unternehmen und Beschäftigte bei der Wirtschaftsförderung im Kreis Minden-Lübbecke.
Seit Oktober können Unternehmen eine qualifizierte Beratung zum Thema Weiterbildung in Anspruch nehmen. Das kostenlose Angebot richtet sich an Unternehmen, die bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit angemeldet haben. In einem gemeinsamen Gespräch wird der Weiterbildungsbedarf der betroffenen Beschäftigten oder Beschäftigtengruppen ermittelt, entsprechende Angebote recherchiert und über Fördermöglichkeiten informiert.
Das Beratungsangebot zum Prämiengutschein können Beschäftigte jedes Jahr in Anspruch nehmen. Über das Bundesprogramm Bildungsprämie erhalten Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro (40.000 Euro bei Ehepaaren) finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 154 Euro für eine berufliche Weiterbildung.
Ein Förderangebot, das Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen in Anspruch nehmen können, ist der Bildungsscheck NRW. Etwa 350 Bildungsschecks werden jährlich von uns ausgestellt, so Landrat Dr. Ralf Niermann. "Der Bildungsscheck NRW erfreut sich bei unseren Betrieben und Beschäftigten großer Beliebtheit." Das Land NRW unterstützt berufliche Weiterbildung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds mit 50 Prozent (bis zu 500 Euro) der Weiterbildungskosten. Kleine und mittlere Unternehmen können für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten 10 Bildungsschecks im Jahr erhalten. Beschäftigte erhalten alle zwei Jahre einen Bildungsscheck, wenn sie sich beruflich weiterbilden wollen. Aber auch Berufsrückkehrende, die ihre Berufstätigkeit wegen der Erziehung minderjähriger Kinder oder der Pflege von Angehörigen für mindestens ein Jahr unterbrochen haben, und Selbständige in den ersten 5 Jahren nach Gründung können bei der Beratungsstelle einen Bildungsscheck erhalten.
"Das Antragsverfahren ist wirklich schnell und unbürokratisch," so Hartmut Heinen, Dezernent für Wirtschaft und Finanzen des Kreises Minden-Lübbecke. "Wer einen Termin mit uns vereinbart, kann den Bildungsscheck sofort mitnehmen.
Weitere Informationen:
Kreis Minden-Lübbecke, Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung, Birgit Ahrens, Tel.: 0571 / 807-2315 oder per E-Mail an b.ahrens@minden-luebbecke.de
Regionalagentur OWL, Eva Leschinski Tel.: 0571 / 807-2989 oder 0521 / 967 33-20, per E-Mail: e.leschinski@regionalagentur-owl.de