Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz
Personen, die eine Tätigkeit in der Gastronomie oder im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe oder im Verkauf aufnehmen möchten, müssen eine Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz vorweisen. Sie dürfen diese Tätigkeiten nur ausüben, wenn Sie mit einer Bescheinigung des Gesundheitsamtes nachweisen können, dass Sie über die Tätigkeitsverbote und die Verpflichtungen belehrt worden sind und erklärt haben, dass Ihnen keine Tatsachen bekannt sind, die ein Tätigkeitsverbot bedeuten würden.
Vor der Corona-Pandemie konnten die Interessierten ins Gesundheitsamt kommen und persönlich an der Belehrung teilnehmen. Im Anschluss daran konnte ihnen die Bescheinigung über die Belehrung nach §43 IFSG, das frühere Gesundheitszeugnis, ausgestellt werden. Da aufgrund der Pandemiesituation derzeit keine Gruppen- oder Einzelbelehrungen vor Ort angeboten werden können, bietet das Kreisgesundheitsamt die Belehrung onlinean.
„Aus Infektionsschutzgründen können wir die Belehrungen zurzeit nicht bei uns im Haus anbieten, daher haben wir ein Online-Angebot eingerichtet“, erklärt Dr. Elke Lustfeld, Amtsleisterin des Gesundheitsamtes in Minden. „Als technische Basis nutzen wir eine Plattform des Technologiezentrums Glehn in Korschenbroich, einem Schulungsanbieter in Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss, der auch für uns den verwaltungstechnischen Rahmen bereitstellt“, so Frau Dr. Lustfeld weiter.
In der Belehrung erfahren die Teilnehmer, wann Gründe für den vorübergehenden Ausschluss von der Tätigkeit beziehungsweise ein Tätigkeitsverbot vorliegen. Die Belehrung vermittelt den verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln, welche Nahrungsmittel für eine Besiedlung mit Krankheitskeimen besonders empfindlich sind und grundlegende Kenntnisse zur Hygiene. Sie klärt auf, bei welchen Krankheitssymptomen man einen Arzt aufsuchen soll. Die Belehrung besteht aus einer kurzen Einführung in die Thematik und einem Informationsfilm. Anschließend erfolgt ein Wissenstest.
Wer eine Belehrung benötigt, kann online einen Termin buchen. Diese stehen werktags in der Zeit von 9 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 15 Uhr zur Verfügung. Die Belehrung erfolgt vollständig online, daher muss ein PC, ein Notebook oder ein Tablet sowie eine Internetverbindung zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden ein Smartphone und ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Für die Entrichtung der Gebühr in Höhe von 25 Euro stehen verschiedene Zahlungsformen zur Verfügung.
Nach erfolgter Online-Belehrung wird das Gesundheitszeugnis zum Download zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen unter https://www.minden-luebbecke.de/Service/Gesundheit oder im Gesundheitsamt des Kreises unter Tel.: 0571 807-28530.