Bekanntmachung nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Nach den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Mandatsträger*innen dazu verpflichtet einmal jährlich Auskunft zu Mitgliedschaften und Nebentätigkeiten zu geben. Eine Übersicht zu den geleisteten Angaben ist im Aushangkasten im Eingangsbereich des Rathauses in der Ortschaft Hartum in der Zeit vom 08.04. bis einschl. 17.04.2026 einsehbar.
Darüber hinaus ist das Dokument auch über diesen Bekanntmachungshinaus abrufbar. Bekanntmachung