Bekanntmachung des Umlegungsplanes gem. § 69 BauGB im Umlegungsverfahren Lübbecke "Östlich Rahdener Straße / Westlich Ronceva"
Umlegungsausschuss der Stadt Lübbecke
In der Baulandumlegung Lübbecke "Östlich Rahdener Straße / Westlich Ronceva" hat der Umlegungsausschuss den Beschluss über die Umlegung gem. § 66 BauGB gefasst.
Der Umlegungsplan kann in der Stadtverwaltung Lübbecke, Fachbereich Bauen, Zimmer 707 - 709, Kreishausstraße 2 - 4, 32312 Lübbecke, eingesehen werden.
Den Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug des Umlegungsplanes gem. § 70 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugestellt.
Den Umlegungsplan kann jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Lübbecke, den 06.03.2008
Dr. Drees
Geschäftsführer
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.