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Datum: 25.03.2008

Bekanntmachung des Landrates zur Abgrabung von Sand und Kies in Ilse und Windheim

Mit Planfeststellungsänderungsbeschluss des Landrates vom 29.2.2008 - Az.: 68 82 02-30/1 - ist die Abgrabungsgenehmigung vom 29.4.1988 und der Planfeststellungsbeschluss vom 30.9.98 sowie die Änderungsbeschlüsse vom 19.5.99 und 18.8.2004 zur Abgrabung von Sand und Kies verbunden mit der Herstellung von Gewässern, durch die Firma Ferdinand Wesling GmbH & Co. KG, Hannoversche Straße 23, 31547 Rehburg-Loccum, in der Stadt Petershagen,

auf den Grundstücken Gemarkung Ilse, Flur 3, Flurstücke 59 - 61, 65 - 76, 78, 79, 102, 103, 109 und 110, und Gemarkung Windheim, Flur 1, Flurstücke 80 -83, 86, 87 und 156

gemäß § 32 des Wasserhaushaltsgesetzes und § 152 des Landeswassergesetzes in Verbindung mit § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen geändert worden.

Der Vorhabensträgerin wurden Auflagen erteilt. Einwendungen gegen das Vorhaben wurden im Verfahren erhoben und abgewogen.

Der Beschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes bei der Stadtverwaltung Petershagen, Bahnhofstraße 63 (Zimmer 37), 32469 Petershagen, während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr, vom 18. April bis 2. Mai 2008 zu jedermanns Einsicht aus.

Der Beschluss wurde der Vorhabensträgerin und den bekannten Betroffenen zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Kreis Minden-Lübbecke
Der Landrat
- Umweltamt -

Az.: 68 82 02-30/1

Im Auftrage
Burkhard Witte

Minden, den 25. März 2008

 

Vorstehende Bekanntmachung des Kreises Minden-Lübbecke wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Stadt Petershagen
Die Bürgermeisterin
Schmitz-Neuland

Petershagen, den 25. März 2008

 

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