Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Lübbecke am 13.09.2015
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i. V. m. §§ 63 und 75 d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben.
| Wahlberechtigte | 21125 |
| Wähler/innen | 8228 |
| Ungültige Stimmen | 120 |
| Gültige Stimmen | 8108 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
| Bewerber/in (Name) | Name/n der Partei/en oder Wählergruppen, Kennwort | Stimmen |
| Haberbosch, Frank | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) | 4784 |
| Raddy, Dirk | Christlich Demokratische Union (CDU) | 3324 |
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Haberbosch, Frank (Wahlvorschlag Nr. 1) mit 4784 Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und dieser damit gewählt ist.
Gemäß §§ 39 und 46 e KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
- die nach der Gemeindeordnung oder Kreisordnung für das Amt des Bürgermeisters oder des Landrats wählbare Bewerber, wenn sie nicht wahlberechtigt gemäß § 7 sind,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 18.10.2015, einschließlich, Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Lübbecke, den 15.09.2015
Roland Kelle
Wahlleiter