Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung wird bekannt gegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2017 / 2018 mit seinen Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Stemwede für die Haushaltsjahre 2017 / 2018 nebst Anlagen ist in der Verwaltungsstelle Levern, Buchhofstraße 17, 32351 Stemwede-Levern, Zimmer 20, während der Dienststunden und unter www.stemwede.de zur Einsichtnahme verfügbar.
Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2017 / 2018 können Einwohner und Abgabepflichtige bis zum 02.11.2016 bei der Gemeindeverwaltung - Finanzabteilung - in 32351 Stemwede-Levern, Buchhofstraße 17, Zimmer 20, erheben. Über die Einwendungen beschließt der Rat der Gemeinde in öffentlicher Sitzung.
Stemwede, den 06. Oktober 2016
Der Bürgermeister
Abruszat