Bekanntmachung der Vertretungsberechtigten der Stadtwerke Petershagen für Wasserversorgung
Gemäß § 3 Absatz 1 der Betriebssatzung für die Stadtwerke Petershagen vom 28.06.1993, in der Fassung der Änderung vom 16.04.2009, ist eine Betriebsleitung zu bestellen. Sie besteht aus einem kaufmännischen und einem technischen Betriebsleiter. Mit Beschluss vom 25.03.2009 hat der Rat der Stadt Petershagen zum 01.07.2009 Herrn Burkhard Stiller zum kaufmännischen Betriebsleiter und Herrn Bernd Lange zum technischen Betriebsleiter bestellt. Beide Betriebsleiter sind gleichberechtigt.Die Betriebsleitung vertritt die Stadt in den Angelegenheiten der Stadtwerke, sofern die Gemeindeordnung oder die Eigenbetriebsverordnung keine anderen Regelungen treffen (§ 8 Absatz 1 der Betriebssatzung).
Die Betriebsleitung unterzeichnet unter dem Namen der Stadtwerke Petershagen ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses, die übrigen Dienstkräfte „Im Auftrag“.
Im übrigen gelten die Bestimmungen der Betriebssatzung für die Stadtwerke Petershagen.
Petershagen, den 27.07.2010
Stiller Lange
kaufm. Betriebsleiter techn. Betriebsleiter