Inhalt
Datum: 12.12.2012

Bekanntmachung der Stadt Preußisch Oldendorf über die beabsichtigte Einziehung eines Teilstücks eines unbenannten Weges zwischen der »Eggetaler Straße« und dem Fiegenburgweg


Die Stadt Preußisch Oldendorf beabsichtigt, die Einziehung des öffentlichen Weges Gemarkung Börninghausen Flur 3 Flurstücke 304/164 (Teilstück eines unbenannten Weges zwischen der Eggetaler Straße und dem Fiegenburgweg) gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. 1995 S. 1028), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.12.2011 (GV. NRW. 2011 S. 731), da der Weg für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden ist und keine Verkehrsbedeutung mehr besitzt. 

Die Absicht der Wegeeinziehung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Eine Karte, in der der vorgenannte Weg verzeichnet ist, liegt bei der Stadt Preußisch Oldendorf, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, Zimmer 110, während der Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.

Gegen die Absicht der Einziehung können innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einwendungen bei der Stadt Preußisch Oldendorf, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, während der vorbezeichneten Dienststunden geltend gemacht oder schriftlich erhoben werden.


 

nach oben zurück