Bekanntmachung der Stadt Petershagen über die Genehmigung der 27. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Rat der Stadt Petershagen hat in seiner Sitzung am 21.03.2013 den Feststellungsbeschluss zur 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Petershagen gefasst.
Ziel dieser Änderung ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes für erneuerbare Energien „SO Freiflächen-Fotovoltaik Heisterholz“ gemäß § 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO), um somit die Errichtung einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage auf der ehemaligen Altdeponie Heisterholz zu ermöglichen.
Mit Verfügung vom 16.05.2013 (Az: 35.21.10-607/P.41) hat die Bezirksregierung Detmold die 27. Änderung wie folgt genehmigt:
„Ihren mit o.a. Bericht vorgelegten Flächennutzungsplan habe ich überprüft. Gemäß § 6 (1) BauGB genehmige ich den v.g. Flächennutzungsplan.“
Die Flächennutzungsplanänderung einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung kann vom Tage dieser Bekanntmachung an bei der Stadt Petershagen, Bauverwaltung, Zimmer 37, Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen-Lahde, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt des Änderungsplans wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Hinweise:
1. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich
a) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der
Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
c) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Petershagen unter Darlegung des die Verletzung
begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
2. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
kann gegen die Flächennutzungsplanänderung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Flächennutzungsplanänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Petershagen vorher gerügt und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
3. Auf die Vorschriften des§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch diesen Änderungsplan
möglicherweise eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender
Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Die Erteilung der Genehmigung, Ort und Zeit der Einsichtnahme sowie die auf Grund des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Petershagen wirksam.
Petershagen, den 23. Mai 2013
Stadt Petershagen
Der Bürgermeister
Blume