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Datum: 05.11.2020

Bekanntmachung der Stadt Lübbecke Bebauungsplan Nr. N 18 "Südlich Ravensberger Straße" Umwandlung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich Ravensberger Straße" in einen Angebotsbebauungsplan

Bekanntmachung
der Stadt Lübbecke
Bebauungsplan Nr. N 18 "Südlich Ravensberger Straße"
Umwandlung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich Ravensberger
Straße" in einen Angebotsbebauungsplan

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 28.10.2020 folgenden Beschluss gefasst:

Der Einleitung des Verfahrens gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung zur Umwandlung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich Ravensberger Straße“ in den Bebauungsplan Nr. N 18 „Südlich Ravensberger Straße“ (Angebotsbebauungsplan) wird zugestimmt.

Der Einleitungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

Die genaue Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem im Anschluss an diese Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Bekanntmachungsanordnung
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Einleitungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen

eingestellt.


Lübbecke, den 29.10.2020

Der Bürgermeister

Frank Haberbosch

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