Bekanntmachung der Stadt Lübbecke über die Aufforderung zur Entsendung von Delegierten für die Wahl des Seniorenbeirates
Aufgrund von § 1 der Wahlordnung über die Entsendung von Delegierten und die Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates vom 10.1.1996 wird hiermit zur Entsendung von Delegierten für die Wahl des Seniorenbeirates aufgefordert.
Es wird darauf hingewiesen, dass
1. nur Delegierte in den Seniorenbeirat gewählt werden können,
2. nur Senioren als Delegierte vorgeschlagen werden können,
3. Senioren alle Einwohner sind, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt
Lübbecke und das 60. Lebensjahr vollendet haben,
4. jede Altentagesstätte, jeder Seniorenclub, jede
Seniorenvereinigung, Seniorenvertretung, Partei im Sinne von
Artikel 21 Grundgesetz und Wählergruppe im Sinne des
Kommunalwahlgesetzes (Institution) pro 25 Senioren, die
Mitglieder/Besucher der vorstehenden Institutionen sind, einen
Delegierten entsenden kann,
5. Senioren, die keiner Institution angehören, die Möglichkeit haben,
sich selbst oder einen anderen Senior als Delegierten vorzuschlagen,
6. die Entsendungsvorschläge formlos, aber schriftlich einzureichen
sind,
7. der Entsendungsvorschlag Namen, Vornamen, Geburtstag und Anschrift
des Vorgeschlagenen enthalten und aus ihm hervorgehen muss, von
welcher Institution der Delegierte entsandt wurde oder ob er keiner
Institution angehört,
8. jeder Senior nur in einem Entsendungsvorschlag aufgenommen werden
darf und dieser Aufnahme zustimmen muss,
9. jeder eingereichte Entsendungsvorschlag von mindestens 25 Senioren
unterschrieben sein muss,
10. jeder Senior nur einen Entsendungsvorschlag unterschreiben darf und
bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift seine Unterschrift unter allen
Entsendungsvorschlägen ungültig ist.
11. Die Entsendungsvorschläge sind bei der Stadtverwaltung Lübbecke,
Kreishausstr. 2-4, 32312 Lübbecke; bis spätestens zum 10.06.2014
einzureichen.
Lübbecke, den 13.03.2014
Die Bürgermeister
Im Auftrag
Gez. Haberbosch
Haberbosch
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.