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Bekanntmachung der Stadt Lübbecke über die Absicht der Einziehung eines Teilabschnitts der Straße »Rote Mühle« bestehend aus dem Grundstück Gemarkung Lübbecke, Flur 5, Flurstück 1998

Die Stadt Lübbecke beabsichtigt einen Teilabschnitt der Straße „Rote Mühle“, bestehend aus dem Grundstück Gemarkung Lübbecke, Flur 5, Flurstück 1998, gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen. Der einzuziehende Teilabschnitt der Straße ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden und besitzt keine Verkehrsbedeutung mehr.

Die Absicht der Einziehung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Plan über den einzuziehenden Teilabschnitt der Straße „Rote Mühle“ liegt bei der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2-4 in 32312 Lübbecke, Zimmer 803, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2-4 in 32312 Lübbecke, Zimmer 803, während der allgemeinen Öffnungszeiten geltend gemacht werden.

Lübbecke, den 09.01.2020

Der Bürgermeister

Frank Haberbosch

Lageplan Einziehung Teilabschnitt “Rote Mühle“

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