Bekanntmachung der Nachtragssatzung der Gemeinde Hüllhorst für das Haushaltsjahr 2024 vom 20.03.2024
Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung der
Gemeinde Hüllhorst
für das Haushaltsjahr 2024 vom 20.03.2024
Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hüllhorst für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Die Nachtragshaushaltssatzung 2024 wird im vollen Wortlaut vom 24.05.2024 bis 04.06.2024 im Bekanntmachungskasten der Gemeinde Hüllhorst am Rathaus, Löhner Straße 1, ausgehängt. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird zusätzlich während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 1.10, bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses gemäß § 96 Abs. 2 GO NW zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Die Nachtragssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde im Kreis Minden-Lübbecke mit Schreiben vom 17.04.2024 angezeigt worden.
Hüllhorst, den 23.05.2024
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Gemeinde Hüllhorst Der Bürgermeister (Kasche) |